Ab dem 01.01.2024 gibt es das eRezept. Sie erhalten von uns keinen Ausdruck des Kassenrezepts mehr. Stattdessen liegt das erstellte Rezept den Apotheken in digitaler Form vor. Sie können Ihr Rezept mit Ihrer Krankenkassenkarte in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen. Alternativ können Sie auch das eRezept-App für Ihre Krankenkassenkarte freischalten lassen.
Bei Fragen sprechen Sie uns an.